EU-Richtlinie 2016/2102
Artikel 1 - Gegenstand und Anwendungsbereich
(4) Diese Richtlinie gilt nicht für die folgenden Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen:
- a) Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, […]
- b) aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
Dateiformate von Büro-Anwendungen sind zu verstehen als Dokumente, die nicht in erster Linie für die Verwendung im Internet gedacht sind und die in Websites enthalten sind, wie z. B. Dokumente in Adobe Portable Document Format (PDF), Microsoft-Office- oder (quelloffenen) gleichwertigen Formaten.